Seniorenzentren des Arbeiter Samariterbundes Gruppe Graz

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Kosten

Das Tagesbetreuungsangebot, die Anmietung eines Appartements und die Kurzzeitpflege sind von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst zu finanzieren. Eine Bezuschussung durch die Sozialhilfe ist nicht möglich.

Anders bei einem Langzeitaufenthalt. Zuerst ist zu entscheiden, ob der/die Bewohner/in Selbstzahler ist oder ob eine Restkostenübernahme durch die Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen des Stmk. Sozialhilfegesetzes erfolgt.

Ist man Selbstzahler, erfolgt die Deckung der Kosten durch die Pension, das Pflegegeld, angespartes Vermögenund eventuell freiwillige Leistungen von Angehörigen. Reichen diese Beträge nicht aus, kann man einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und man bekommt einen Zuschuss im Rahmen des Stmk. Sozialhilfegesetzes.

Dieses Gesetz sieht vor, das dem/der Bewohner/in folgende Beträge verbleiben müssen:

• 20% der Pension
• 13. und 14. Pensionsbezug
• 10% des Pflegegeldes der Stufe 3 (bleibt immer gleich, egal welche Pflegestufe)

Sparbücher werden bis auf eine Höhe von EUR 7.000.- vom Sozialhilfeverband belastet, ebenso eigenes
Vermögen (z.B.: Immobilien, etc.). Die Verrechnung erfolgt nach den Tagsatzobergrenzen des Stmk. Sozialhilfegesetzes. Eine Bezuschussung durch die Sozialhilfe ist möglich.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von unseren MitarbeiterInnen vor Ort od. via E-Mail od. Telefon. Die AnsprechpartnerInnen finden Sie unter der Rubrik "Kontakte".